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Der vollständige Taxitarif wird im Taxi mitgeführt und kann auf Verlangen vorgelegt werden.
Grundgebühr 2,50 EUR Stufe-1 (bis 5km) pro km werktags von 6-22 Uhr 1,55 EUR werktags von 22-6 Uhr und sonn- u. feiertags 1,65 EUR Stufe-2 (ab 5km) pro km werktags von 6-22 Uhr 1,35 EUR werktags von 22-6 Uhr und sonn- u. feiertags 1,45 EUR Wartezeit pro Minute 0,30 EUR, Verkehrsbedingt je Stunde 18,00 EUR Bestellung eines Großraumtaxis oder Beförderung von mehr als 4 Fahrgästen 4,70 EUR Bezahlung mit Kreditkarte 1,00 EUR Pflichtfahrgebiet Köln, Bonn, Düsseldorf, Leverkusen, Solingen, Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Erft-Kreis, Rheinisch Bergischer Kreis, die Gemeinden Monheim, Langenfeld, Hilden, Haan, Erkrath und Mettmann des Kreises Mettmann, Euskirchen, Zülpich oder Weilerswist des Kreises Euskirchen, Rhein-Sieg-Kreis ausgenommen die Gemeinden Windeck, Eitorf und Ruppichteroth.
Der Taxitarif gilt innerhalb des Pflichtfahrgebiets. Es ist nur der Betrag zu zahlen, der auf dem Taxameter angezeigt wird.
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